FAQ
Einklappbarer Inhalt
Was ist Inkontinenz?
Inkontinenz bezeichnet die fehlende oder mangelnde Fähigkeit des Körpers, Urin oder Stuhl zu halten und kontrolliert abzugeben. Folglich kommt es zu einem ungewollten Urinverlust (Harninkontinenz) oder Stuhlabgang (Stuhlinkontinenz)
Welche Formen und Ursachen gibt es?
Belastungsinkontinenz:
Diese Form ist auch als Stressinkontinenz bekannt. Eine Schädigung des Harnröhren-Schließmechanismus ist die Ursache für den ungewollten Verlust von Urin. Bei Frauen wird diese Form besonders häufig beobachtet. Schließlich ist ihr Beckenboden, der zur Stützung der Beckenorgane erforderlich ist, beispielsweise durch Schwangerschaft, Geburt und hormonelle Einflüsse stark gefordert. Doch auch Männer können eine Belastungsinkontinenz, insbesondere infolge einer Prostataoperation, entwickeln.
Symptome: Ihr Angehöriger verliert Urin, sobald er sich körperlich belastet, zum Beispiel beim Treppensteigen.
Dranginkontinenz:
Die Synonyme für diese Form sind Reizblase oder überaktive Blase – sie deuten bereits auf das zugrundeliegende Problem hin: Die Blase findet keine Ruhe. Ursachen sind eine übersensible Blasenwand und ein instabiler Blasenmuskel. Sie führen dazu, dass sich die Blase ungewollt zusammenzieht. Weitere Ursachen können Harnwegsinfekte, ein verengter Blasenausgang oder Krankheiten wie Alzheimer, Multiple Sklerose oder Schlaganfälle Übrigens: Bei manchen Patienten wird nie eine Ursache für die überaktive Blase gefunden.
Symptome: Ihr Familienmitglied verspürt plötzlich einen starken Harndrang. Die Blase zieht sich unwillkürlich zusammen, was zu einem, meist schwallartigen, Urinverlust führt – Ihr Angehöriger kann den Vorgang nicht unterdrücken.
Überlaufinkontinenz:
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, läuft die Blase über, wenn sie gefüllt ist. Vor allem Männer mit einer gutartigen Prostatavergrößerung können diese Form entwickeln. Allerdings können auch Nervenschädigungen, ausgelöst durch Diabetes oder eine blockierte Harnröhre zu einer Überlaufinkontinenz führen.
Symptome: Ihr Angehöriger hat das Gefühl, ständig zur Toilette zu müssen. Trotz häufiger Toilettengänge verliert er tröpfchenweise Urin.
Reflexinkontinenz:
Nervenschädigungen können den Schließmuskel der Blase in Mitleidenschaft ziehen. Für Betroffene ist dieser dann nicht mehr kontrollierbar. Zu den zugrunde liegenden Ursachen zählen neurologische Erkrankungen wie Parkinson, Alzheimer oder schwere Bandscheibenvorfälle.
Symptome: Der Blasenmuskel zieht sich reflexartig zusammen und trägt so zur Blasenentleerung bei. Ihr Familienmitglied spürt allerdings nicht, wann die Blase voll ist, eine kontrollierte Entleerung ist damit unmöglich. Weiteres Problem: Oft bleibt eine kleine Menge Urin in der Harnblase zurück.
Stuhlinkontinenz:
Bei einer Stuhlinkontinenz können Betroffene einen Stuhldrang verspüren, gelangen aber nicht rechtzeitig zur Toilette. Außerdem gibt es Patienten, die überhaupt keinen Drang entwickeln, zur Toilette zu gehen. Ursachen gibt es auch hier viele. Geschädigte Nerven, die an der Darmentleerung mitwirken, sind ein Grund. Außerdem kann eine chronische Verstopfung, ein geschwächter Beckenboden oder ein beschädigter After-Schließmuskel eine Stuhlinkontinenz bedingen.
Symptome: Bei Ihrem Angehörigen entweichen ungewollt Darmgase. Flüssigen und/oder festen Stuhl kann Ihr Familienmitglied nicht halten.
Worüber erfolgt der Versand?
Der Versand erfolgt bei Paul Hartmann Produkten mit DPD und Bei TZMO Produkten mit DHL
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Sofern vom Arzt nicht ausdrücklich ein späterer Versorgungszeitraum angegeben wurde, ist ein (rotes) Kassenrezept über die Versorgung mit Hilfsmitteln innerhalb von 28 Tagen einzulösen. Für (blaue, oft auch weiße) Rezepte für Privatversicherte gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten, wobei abhängig von der Kassen- und Tarifwahl auch kürzere Zeiträume von ebenfalls 28 Tagen möglich sind.
Muss ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten?
Ja, sofern Sie nicht befreit sind. Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung bemisst sich nach der mit dem Kostenträger vereinbarten Monatspauschale
Gibt es Inkontinenzversorgungen ohne Aufzahlung?
Ja! Die Leistungserbringer sind durch die Krankenkassen dazu angehalten, eine medizinisch notwendige Versorgung ohne Aufzahlung zu gewährleisten
Was ist eine höherwertige Versorgung?
Werden Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen gewählt, die über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgehen, handelt es sich um eine höherwertige Versorgung. Die dabei entstehenden Mehrkosten sind von den Versicherten selbst zu tragen. Man spricht von einer „wirtschaftlichen Aufzahlung“.
Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung und weshalb muss ich diese bezahlen?
Wenn Sie sich bei Ihrem Hilfsmittel für eine höherwertige Versorgung entschieden haben – zum Beispiel ein qualitativ höherwertiges Material, eine bestimmte Farbe oder Ausführung oder besondere Funktionen –, müssen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst abdecken.
Die Aufzahlung ist zudem unabhängig von der gesetzlichen Zuzahlung zu betrachten. Die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung findet daher hier keine Beachtung.
Warum habe ich eine Zuzahlungsrechnung erhalten, obwohl ich von Zuzahlungen befreit bin?
Es kann vor allem dann vorkommen, dass Sie eine Zuzahlungsrechnung erhalten, wenn uns zum Zeitpunkt der Abrechnung keine aktuelle Zuzahlungsbefreiung vorlag. In diesem Fall müssen Versicherte die Rechnung zunächst begleichen, anschließend kann die Rechnung dann bei der Krankenkasse mit der Bitte um Kostenerstattung eingereicht werden. Damit solche Situationen nicht vorkommen, ist es wichtig uns Ihren aktuellen Befreiungsstatus mitzuteilen. Nur dann ist sichergestellt, dass Sie keine Zuzahlungsrechnung erhalten. Bitte beachten Sie, dass Ihre Befreiung jeweils ein Jahr gültig ist. Die Befreiung von Zuzahlungen muss daher jährlich neu bei der Krankenkasse beantragt werden.
Wie erhalte ich mein Inkontinenzmaterial?
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nach Hause oder an eine alternative Lieferanschrift, wobei natürlich auch eine Abholung in unseren Filialen möglich ist.
Arbeitet die REHA aktiv 2000 GmbH mit allen Krankenkassen zusammen?
Wir sind Vertragspartner von nahezu allen Krankenkassen in Deutschland. Sie können sich daher unabhängig davon, bei welcher deutschen Krankenkasse Sie versichert sind, gerne an uns wenden.
Sollte eine Versorgung dennoch nicht möglich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Kann die Lieferung meiner Inkontinenzprodukte auch von monatlich auf quartalsweise umgestellt werden?
Ja, wir bieten für Sie ein Lieferintervall von 1, 2 und 3 Monaten an
Vorteile einer 3 Monatsversorgung:
- weniger Bestell- und Verwaltungsaufwand
- nur 4 Lieferungen pro Jahr statt 12
- weniger Aufwand für Rezepte, Genehmigungen und Nachbestellungen
2. immer ein ausreichender Vorrat
- kein Risiko, kurzfristig ohne Produkte dazustehen, falls es zu Lieferverzögerungen kommt
- Besonders vorteilhaft bei eingeschränkter Mobilität
3. Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit
- Weniger Verpackungsmaterial und Transportaufwand durch größere Lieferungen
4. Weniger Stress und Planungssicherheit
- Nutzer oder Angehörige müssen sich seltener um Bestellungen kümmer1.
Kann die Lieferung meiner Inkontinenzprodukte auch automatisch erfolgen?
Ja, eine automatische Belieferung Ihrer Inkontinenzprodukte ist möglich und sinnvoll, wenn Sie Ihre Versorgung nicht monatlich/quartalsweise ändern. Die Lieferung erfolgt immer automatisch in der 1. Woche des Monats.
Vorteile einer automatischen Belieferung:
- es müssen keine Bestellungen mehr per Telefon, E-Mail, Online Bestellshop, Chatbot o. ä. aufgegeben werden
- es erfolgt eine konstante monatliche / quartalsweise Versorgung zu den o.g. Belieferungstermin
- Sie müssen uns ausschließlich kontaktieren, wenn sich personenbezogene Daten ändern (Umzug, Krankenkassenwechsel etc.) oder z.B. ein Klinik-/Reha-Aufenthalt ansteht oder sie eine Produktänderung wünschen
- Rezepte werden durch uns beim Arzt angefordert (Wichtig: eine automatische Rezeptanforderung ist nur möglich, wenn im laufendem Quartal die Chipkarte bei Ihrem behandelten Arzt bereits eingelesen wurde)
- die automatische Belieferung kann jederzeit beendet werden
die automatische Belieferung kann jederzeit beendet werden
Wie erhalte ich meine Rechnung und welche Möglichkeiten habe ich, meine Rechnung zu begleichen? Können Sie mir einen Überweisungsschein zusenden? Was muss bei einer Überweisung im Verwendungszweck stehen?
Rechnungen können entweder vor Ort im Sanitätshaus, per Überweisung oder per Lastschrift beglichen werden. Überweisungsscheine können wir Ihnen leider nicht zusenden. Damit wir den Zahlbetrag richtig zuordnen können, geben Sie bitte die Rechnungsnummer oder die Kundennummer – idealerweise sogar beide Angaben – im Verwendungszweck an.